Um Glücksspieldienste in Estland legal anbieten zu können, müssen entfernte Spielotheken sowohl eine Aktivitätslizenz als auch eine Betriebslizenz erwerben. Werfen wir einen kurzen Blick auf den Unterschied zwischen den beiden:
Aktivitätslizenz: Der Erwerb einer Aktivitätslizenz ist der erste Schritt für jedes mobile Spielothek, das estnische Spieler anziehen möchte.
Diese Voraussetzung ist auch für die Veranstaltung von Glücks- und Geschicklichkeitsspielen erforderlich. Für jede Spielart muss eine separate Aktivitätslizenz erworben werden.
Bewerben können sich in Estland oder der Europäischen Union registrierte Privat- oder Aktiengesellschaften.
Betriebserlaubnis: Sobald eine Aktivitätslizenz erteilt wurde, wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt, falls genehmigt, von der estnischen Steuer- und Zollbehörde.
Nur dann kann ein mobiles Spielothek in den estnischen Glücksspielmarkt eintreten. Wie bei der Aktivitätslizenz werden für verschiedene Spielarten separate Betriebslizenzen benötigt.
Die Zukunft des mobilen Glücksspiels in Estland
Egal, ob Sie Spielautomaten drehen oder einen virtuellen Platz am Pokertisch einnehmen, die Esten können unterwegs ein sicheres und aufregendes Erlebnis genießen.
Die Popularität von Online-Glücksspielen steigt weiter an, wobei sich immer mehr estnische Bürger anmelden mobile Spielotheken, sowohl lokal als auch international.
Dieser Trend zeigt keine Anzeichen einer Verlangsamung, sodass zweifellos noch mehr Betreiber ihre Lizenzanträge einreichen werden, um den Glücksspielbegeisterten so viel Abwechslung wie möglich zu bieten.